Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Leistungen der SEIMO Mobile Marketing GmbH, Museumstraße 7, A-4020 Linz (SEIMO) gegenüber Kunden, die ausschließlich geschäftlich handeln und somit keine Verbraucher sind.
(2) SEIMO betreibt zwei webbasierte Plattformen (bizmail und SEIMO Chat), die es Unternehmen ermöglichen, über verschiedene Kommunikationskanäle mit deren Kunden zu kommunizieren.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn SEIMO in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden erbringt. Mit Kunden vereinbarte individuelle Regelungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung von SEIMO.
(4) SEIMO ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung widerspricht.
Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Kunde die Preisliste SEIMO Chat und den Software-Lizenzvertrag unterfertigt an SEIMO retourniert. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden in den Bemerkungen der Preisliste gesondert vermerkt.
(2) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote von SEIMO freibleibend und unverbindlich und verpflichten SEIMO nicht zu Leistung. Mündliche Zusagen von SEIMO vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
(3) Zur Ausführung der Leistungen ist SEIMO erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
(4) Im Auftrag genannte Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von SEIMO als verbindlich bestätigt worden sind.
Leistungen
(1) SEIMO erbringt Leistungen aufgrund eines mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von SEIMO bzw. aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Produktbestellseiten von SEIMO.
(2) Unentgeltliche Leistungen von SEIMO („Demo-Account“) können von diesem jederzeit geändert oder eingestellt werden. Der Kunde wird mit angemessener Frist vorab darüber informiert.
(3) SEIMO nutzt zur Bereitstellung seiner Leistungen Messenger-Plattformen und andere Kommunikationsdienste (nachfolgend „Drittsysteme“). Die Verträge über die Nutzung von Drittsystemen werden eigenverantwortlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter von Drittsystemen geschlossen. SEIMO hat keinerlei Einfluss auf die technische und vertragliche Gestaltung sowie den Umfang des vom jeweiligen Anbieter des Drittsystems zur Verfügung gestellten Dienstes. Die Anbieter von Drittsystemen können ihre Leistungen jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von SEIMO beeinflussen. Für Leistungseinschränkungen, die durch Änderungen bei Drittsystemen verursacht werden, haftet SEIMO dem Kunden gegenüber nicht.
Verfügbarkeit der Plattform
(1) SEIMO stellt dem Kunden die vertragsgegenständlichen Leistungen 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr jeweils zur Verfügung.
(2) Ein Ausfall der vertragsgegenständlichen Leistungen aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen, kriegerischer oder terroristischer Ereignisse, Fehlbedienung durch den Kunden oder vertragswidriger Gebrauch des Kunden sowie notwendiger Maßnahmen nach Punkt (3) und (4) bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für derartige Leistungseinschränkungen haftet SEIMO dem Kunden gegenüber nicht.
(3) SEIMO behält sich daneben eine zeitweilige Beschränkung der Verfügbarkeit der Plattform wegen technischer Änderungen oder sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) vor. Sofern der vertragsmäßige Zugang des Kunden zur Plattform während der vereinbarten Verfügbarkeitszeiten wegen derartiger Maßnahmen länger als eine Stunde unterbrochen werden muss, wird SEIMO dies dem Kunden mindestens 7 Werktage im Vorhinein per Mail ankündigen.
(4) Jeden ersten Mittwoch des Monats wird um 12:00 Uhr ein Software-Update eingespielt. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen kommen. Eine Vorankündigung dieser Updates an den Kunden erfolgt nicht.
(5) Im Falle von Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen oder sonstiger Gefahr in Verzug kann die Mitteilung an den Kunden unterbleiben.
(6) Aus der nicht, verspäteten oder verfrühten Übermittlung können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
Nutzungsrechte
(1) SEIMO räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattformen in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen von SEIMO zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.
Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat SEIMO unverzüglich zu informieren, sollte es bei der Nutzung der Plattformen zu Störungen kommen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist jede Datenübermittlung oder Datenspeicherung, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt. Es dürfen keinerlei Bezüge zu Pornografie, Diskriminierung, politischem Extremismus, Terrorismus oder dergleichen enthalten sein. Verboten ist außerdem das Verwenden oder Speichern von Inhalten, die eine strafbare Handlung darstellen, zu einer strafbaren Handlung ermutigen oder Anleitung zur Ausführung einer strafbaren Handlung geben. Der Kunde ist für den Inhalt und die Art der von ihm übermittelten Informationen ausschließlich selbst verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf den Plattformen zu speichern oder zu versenden, wodurch Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Musterrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, etc.) verletzt werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattformen ausschließlich in seinem Namen zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, die Plattformen im Namen von Drittunternehmen zu nutzen. Dies umfasst auch Unternehmen, die wirtschaftlich dem Vertragspartner zugeordnet werden können.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Benutzername, Passwort und andere Informationen, die zum Zwecke der Identifizierung gegenüber SEIMO nur dem Kunden mitgeteilt wurden, geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern und SEIMO unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die Haftung von SEIMO für Schäden aus der Verletzung dieser Verpflichtung ist – außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SEIMO – ausgeschlossen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, SEIMO von jedem Schaden, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten und Nachrichten entsteht, insbesondere aufgrund zivil- oder strafrechtlicher, gerichtlicher oder außergerichtlicher Inanspruchnahme, völlig schad- und klaglos zu halten.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, in eigener Verantwortung nach dem für ihn geltenden Datenschutzrecht sicherzustellen, dass die mithilfe von SEIMO erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Daten rechtmäßig verwendet, also ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Kunde verantwortlich und haftbar.
(8) Insofern für die Nutzung der Leistungen von SEIMO technische Voraussetzungen auf Seite des Kunden bestehen, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechenden technischen Voraussetzungen zur Nutzung zu schaffen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattformen zu schaffen. SEIMO übernimmt keine Verantwortung für nicht von ihr betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen.
(9) Für einzelne Drittsysteme können zusätzliche Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen ist der Kunde verantwortlich. SEIMO weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der Drittsysteme führen können. SEIMO haftet nicht für Einschränkungen der Leistungen der Plattformen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen des Drittsystems resultieren.
Datenschutz
(1) Soweit SEIMO zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten der Endkunden vereinbart, ist SEIMO Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und schließen die Parteien mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
(2) Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist gegebenenfalls die Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Machen Dritte (einschließlich staatlicher Stellen) gegenüber SEIMO Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine datenschutzrechtlichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere wenn Betroffene gegen SEIMO mit der Behauptung vorgehen, die Verarbeitung von Daten verstoße gegen ihre Rechte, so gilt Folgendes: Der Kunde wird SEIMO von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, SEIMO bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
Gewährleistung, Haftung
(1) Alle Leistungen gelten mit Übermittlung der Zugangsdaten – bestehend aus Benutzername und Passwort – an den Kunden als überlassen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Überlassung durch SEIMO schriftlich zu rügen und zu begründen. Es wird nur für den vereinbarten und erbrachten Leistungsinhalt auf Basis der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden bzw. bestehenden Technologie Gewähr geleistet. Für den Fall, dass sich entsprechende technische Rahmenbedingungen nach Überlassung der Leistung ändern, wird keine Gewähr übernommen.
(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt SEIMO in allen Fällen nach seiner Wahl, entweder durch Austausch, Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und eine Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe hat der Kunde zu beweisen, dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe.
(3) Sämtliche mit der Mängelbeseitigung anfallenden Kosten, insbesondere für Betriebsstillstände, Folge- und Vermögensschäden, Prüfungen, Reisen, etc. sind vom Kunden zu bezahlen.
(4) SEIMO ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunden seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, laufende Entgelte wegen Mängel zurückzuhalten, solange diese nicht von SEIMO anerkannt werden. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung seiner Leistung.
(5) Die Haftung von SEIMO für Schadenersatzansprüche ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (ausgenommen bei Personenschäden). Die Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden seiner Erfüllungsgehilfen und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen SEIMO ist ebenfalls ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Datenverluste des Kunden, außer im Fall grober Fahrlässigkeit, übernommen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt ein Jahr. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
(6) Als Anbieter interaktiver Dienstleistungen haftet SEIMO nicht für Aussagen, Darstellungen oder Benutzerinhalte von Kunden oder Dritten. SEIMO übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der versendeten Inhalte und haftet für keine Schäden, die aus einer allfälligen Unrichtigkeit resultieren.
(7) Für einen bestimmten Erfolg seiner Leistungen, welcher Art auch immer, haftet SEIMO in keinem Fall.
(8) SEIMO ergreift technische Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. SEIMO ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber SEIMO aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
(9) Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
(10) Soweit die Haftung von SEIMO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(11) SEIMO ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder Dritten, die ihm dieser zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu prüfen. Erleidet SEIMO dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Leistungen tauglich macht, haftet dafür der Kunde.
Vergütung, Fälligkeiten
(1) Alle von SEIMO genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Alle Nebenkosten wie Bank-/Überweisungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
(2) SEIMO ist berechtigt, die jeweiligen vereinbarten Tarife maximal einmal pro Jahr an sich veränderte Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und des Datenschutzes, der Service- und Supportleistungen, Personalkosten sowie Steigerung der Kosten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu. Dies wird ihm von SEIMO in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(3) Die von SEIMO für die Erbringung der Leistungen verrechnete Vergütung ist der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. dem individuell erstellten Angebot zu entnehmen.
(4) Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail), sofern nicht anders vereinbart ist.
(5) Von SEIMO gestellte Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn SEIMO über den Zahlbetrag verfügen kann. Eine nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet und kann von SEIMO oder einem Anbieter von Drittsystemen verrechnet werden.
(6) Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung geleistet hat. Im Falle des Verzugs des Kunden ist SEIMO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
(7) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist SEIMO berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Offene, fällige Forderungen werden von SEIMO ohne vorherige Mahnung durch das gesetzliche Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren durchgesetzt.
(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus welchem Rechtstitel immer, gegen Forderungen von SEIMO aus diesem Vertrag aufzurechnen.
(9) Der Kunde ist in keinem Fall zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages berechtigt.
(10) Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen und Wartungsarbeiten, die über allfällige Verpflichtungen aus Gewährleistungsansprüchen hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und werden gesondert von SEIMO verrechnet.
Vertragsbeendigung, Vertragsrücktritt
(1) Die Mindestvertragsdauer für die Nutzung der Plattform beträgt, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, ein (Verträge mit Monatszahlung) oder zwölf Monate (Verträge mit Jahreszahlung). Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten (geltend bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten) zum Vertragsende gekündigt wird. Verträge mit einer Mindestvertragsdauer von einem Monat können zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Verträge, die vor September 2024 abgeschlossen wurden, bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Hier gelten weiterhin die vereinbarten Vertragsbedingungen.
(3) Die Kündigung kann wahlweise durch die von SEIMO auf der Webseite hierzu jeweils angebotenen Kommunikationsmittel oder per Textform (E-Mail) erfolgen.
(4) SEIMO hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen: (a) der Kunde weitere Zahlungen endgültig verweigert, (b) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet, (c) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, (d) sich der Kunde in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen oder Rechnungsteilbeträge in Verzug befindet, die die Leistungsgebühr von zwei Monaten übersteigt oder (e) der Kunde sich in Verzug befindet und trotz weiterer Mahnungen nicht zahlt.
(5) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden der Zugriff auf die Plattformen und die Inhalte, vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages, nicht mehr möglich und die Inhalte werden spätestens einen Monat nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht. Der Kunde ist somit selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Löschen der Inhalte durch SEIMO diese auf eigenen Systemen zu speichern.
Referenznennung
(1) SEIMO ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in eigenen Werbemitteln wie Webseite, Messestand, Broschüren, Newslettern etc. zu erwähnen und dessen Projekt in angemessenem Umfang darin zu beschreiben. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit widersprechen.
(2) In Pressemeldungen an externe Verteiler und/oder in Fallstudien werden der Name und/oder das Logo des Kunden nur mit dessen Zustimmung verwendet.
Dienstleistungen Dritter
(1) SEIMO wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste und Leistungen Dritter in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
(2) Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten ergänzend deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch SEIMO ergeben, wird SEIMO den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
Geheimhaltung
(1) Jede der Parteien sichert der anderen zu, dass sie alle ihr von der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse behandelt und sie Dritten nicht zugänglich macht, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder dem Empfänger bereits ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt war oder dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßiger Weise bekannt gegeben wird, der Empfänger aufgrund gesetzlicher Informationspflichten preiszugeben sind oder von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden ist.
(2) Die gegenseitigen Geheimhaltungspflichten bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach seiner Beendigung.
(3) Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht begründet für die jeweils andere Partei das Recht auf Schadensersatz sowie das Recht auf außerordentliche Kündigung.
Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind Kunden nicht berechtigt, vertragliche Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. SEIMO ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. SEIMO ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages nach seiner Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SEIMO.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag/Geschäftsbedingungen wird die Zuständigkeit des für den Gerichtssprengel Linz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der jeweilige Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbaren wollten.
(3) Erklärungen von SEIMO gelten auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten des Kunden übermittelt werden.
(4) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten von SEIMO automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Stand: 01.10.2024